Entschuldigungen, Befreiungen und Beurlaubungen
Da gerade bei Entschuldigungen, Befreiungen und Anträgen auf Beurlaubungen immer wieder einmal etwas durcheinander gerät, haben wir hier nicht noch einmal die entsprechenden Regelungen zitiert, die in der Schulordnung im Original nachgelesen werden können. Auf dieser Seite bieten wir einige typische Beispiele aus dem Schulalltag und entsprechende Vordrucke. Diese Vordrucke sind als Formulierungshilfen gedacht. Selbstverständlich können auch andere Schreiben verwendet werden.
Die Beispiele haben vorrangig Schülerinnen und Schüler der Unterstufe im Blick. Entsprechendes gilt natürlich auch für die höheren Jahrgänge – aber die sollten sich ja eigentlich schon auskennen.
Beispiel 1: "Mein Kind wacht morgens auf und hat Fieber."
Vorgehensweise: Das CVG ist rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn zu verständigen – z.B. durch Anruf im Sekretariat vor 7.45 Uhr oder über das Elternportal. Zusätzlich muss innerhalb von zwei Tagen der Schule eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt werden, die vom Klassleiter aufbewahrt wird.
Beispiel 2: "Mein Kind hat gerade eine schwere Erkältung durchgemacht. Es kann zwar wieder in die Schule, soll aber nicht am Sportunterricht teilnehmen."
Vorsicht! Hier handelt es sich um zwei unterschiedliche Sachverhalte:
- a) Der Schutz der Gesundheit des Kindes liegt in der Verantwortung der Eltern.
- b) Über den Wunsch, die Schule früher verlassen zu dürfen, entscheidet die Schulleitung.
Vorgehensweise: Geben Sie Ihrem Kind eine begründete Entschuldigung für den Sportunterricht mit (eine ärztliche Bescheinigung ist hilfreich, aber nicht Voraussetzung) und beantragen Sie möglichst frühzeitig, dass Ihr Kind früher nach Hause gehen darf (wenn Sie dies wünschen und der Sportunterricht z.B. in einer Randstunde liegt). Die Schulleitung wird über diesen Wunsch nach Rücksprache mit dem Sportlehrer entscheiden. (Es kann ja z.B. auch sein, dass Regelkunde geplant ist, Helfer für Stoppuhren gebraucht werden usw. – so dass ihr Kind sich nicht körperlich anstrengen muss.)
Beispiel 3: "Mein Kind bekommt während des Unterrichts so starke Kopfschmerzen, dass es nicht mehr am Unterricht teilnehmen kann."
Hier ist zuallererst Ihr Kind gefragt.
Vorgehensweise: Ihr Kind soll die gerade unterrichtende Lehrkraft verständigen. Die rät meist erst einmal zu Frischluftzufuhr. Wenn das nichts hilft oder gleich abgelehnt wird, wird ihr Kind in der Regel in Begleitung eines Klassenkameraden ins Sekretariat geschickt. Dort kann es sich nötigenfalls auf einer Liege ausruhen und Sie telefonisch verständigen. Daneben ist ein Antrag auf Befreiung vom Unterricht im Direktorat abzuholen, auszufüllen und ins Klassenbuch einzutragen. Sie können Ihr Kind anschließend von der Schule abholen. Die Befreiung ist schnellstmöglich von Ihnen gegenzuzeichnen und bei der Schule abzugeben.
Beispiel 4a: "Unsere Urgroßmutter aus Stuttgart wird 100, und die große Familienfeier findet genau an ihrem Geburtstag statt, einem Mittwoch."
Beispiel 4b: "Der völlig überlastete Kieferorthopäde hat keinen anderen Termin für die Korrektur der Zahnspange gefunden als den Dienstagvormittag."
Hier handelt es sich um typische Gründe für Anträge auf Beurlaubungen, da diese Ereignisse ja schon (lange) vorher abzusehen sind.
Vorgehensweise: Sobald Sie von einem vergleichbaren Ereignis erfahren, stellen Sie einen Antrag auf Beurlaubung an die Schulleitung. Der Antrag wird von der Schulleitung geprüft und kann nur in wichtigen Fällen genehmigt werden. In den beiden Beispielen 4a und 4b ist davon auszugehen, dass ein Antrag wohl genehmigt würde.
- Eine rechtzeitige Information an die Lehrkräfte könnte z.B. dazu führen dass evtl. auch eine geplante Schulaufgabe verschoben wird, so dass Ihr Kind nicht durch eine Nachschrift belastet würde.
Vorsicht! "Wir würden gern schon am Freitagvormittag in den Urlaub fliegen, weil wir dann 5% Rabatt auf den Flugpreis bekommen." ist KEIN wichtiger Grund!